Neuer Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus

Angesichts der sicherheitspolitischen und gesellschaftlichen Entwicklungen wollen Bund, Kantone, Städte und Gemeinden den Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus weiterführen. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 über die neuen Massnahmen des NAP für die Jahre 2023-2027 informiert. Der Aktionsplan entstand unter Leitung des Sicherheitsverbundes Schweiz (SVS).

Der zweite Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus enthält 4 Wirkungsfelder und insgesamt 11 Massnahmen. Die neuen Schwerpunkte stützen sich auf die Erkenntnisse aus dem ersten NAP und die Empfehlungen aus einer externen Evaluation. Neu wird der NAP verstärkt auf alle Formen des Gewaltextremismus ausgerichtet. Ein besonderer Schwerpunkt soll zudem auf die Prävention der Radikalisierung von jungen Menschen und den kritischen Umgang mit dem Internet und sozialen Medien gelegt werden.

Lesen Sie mehr dazu auf admin.ch, vom 19. Dez. 2022