Europäischer Gerichtshof: Betriebliches Kopftuchverbot kann rechtmässig sein

Ein Unternehmen kann das sichtbare Tragen religiöser, weltanschaulicher oder spiritueller Zeichen verbieten. Das stellt keine unmittelbare Diskriminierung dar, entschied der Europäische Gerichtshof. Doch eine Ausnahme gibt es.

Lesen Sie mehr auf kath.ch, vom 13. Okt. 2022