Muslimische Grabfelder in der Schweiz – Ein bewährtes Modell mit politischer Dimension
In der Schweiz gibt es bereits über 40 muslimische Grabfelder, die in verschiedenen Gemeinden und Kantonen erfolgreich eingeführt wurden. Die Möglichkeit einer Bestattung nach religiösen Vorschriften ist durch die Schweizer Bundesverfassung (Art. 15 BV) geschützt und gehört zur bestehenden Praxis vieler Gemeinden.
In Weinfelden wurde im Rahmen einer Friedhofsreglementsänderung ein muslimisches Grabfeld vorgesehen. Dagegen wurde ein Referendum ergriffen, das rund 1000 Unterschriften erhielt. Die Bevölkerung wird im Mai darüber abstimmen.
Kein Sonderrecht, sondern etablierte Praxis. Friedhöfe in der Schweiz berücksichtigen bereits verschiedene Bestattungsformen, darunter Urnengräber, Kindergrabfelder und Familiengräber. Muslimische Grabfelder sind keine eigenständigen Friedhöfe, sondern Teil bestehender Friedhofsflächen, die für eine Bestattung nach islamischen Bestattungsvorschriften ausgerichtet sind.
Die Einführung muslimischer Grabfelder erfolgte in vielen Gemeinden pragmatisch und ohne gesellschaftliche Konflikte.
Sachliche Argumente für muslimische Grabfelder
Verfassungsmässiges Recht: Die Religionsfreiheit umfasst auch Bestattungspraktiken. Erprobte Praxis: Über 40 Gemeinden haben muslimische Grabfelder erfolgreich integriert. Gleichberechtigung: Verschiedene Bestattungsarten sind bereits üblich – eine zusätzliche Form stellt keine Sonderbehandlung dar. Demografische Realität: Der Bedarf wächst, da immer mehr Muslim:innen in der Schweiz bestattet werden möchten.
Eine Übersicht aller muslimischen Grabfelder in der Schweiz finden Sie hier: Muslimische-Grabfelder-Schweiz.
FIDS hofft auf eine sachliche und faktenbasierte Debatte, die sich an bestehenden Lösungen orientiert und nicht von Symbolpolitik beeinflusst wird.
Schauen Sie die Rundschau Sendung vom 19. Feb. 2025 hier an.