Der Bundesrat passt die Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Minderheiten an
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. August 2024 die Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (VSMS) angepasst. Neu können Gesuche für bauliche und technische Massnahmen zur Sicherheit von besonders schutzbedürftigen Minderheiten jederzeit eingereicht werden – solange die verfügbaren Mittel nicht ausgeschöpft sind. Damit ermöglicht der Bundesrat, dass besser auf sicherheitsrelevante Lageveränderungen reagiert werden kann.
Der Bund kann jährlich basierend auf der Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (VSMS) bauliche, technische oder organisatorische Massnahmen privater oder öffentlicher Organisationen finanziell unterstützen. Mitfinanziert durch diese Finanzhilfen sollen Sicherheitsmassnahmen umgesetzt werden, welche die Minderheiten vor terroristischen oder gewalttätig-extremistischen Angriffen schützen.
Lesen Sie mehr dazu auf admin.ch, vom 22. August 2024