Gottesdienste mit maximal 50 Menschen weiterhin möglich

Die Ansteckungszahlen stagnieren auf sehr hohem Niveau und mit den neuen, viel ansteckenderen Virusvarianten droht ein rascher Wiederanstieg. Der Bundesrat hat angesichts der angespannten epidemiologischen Lage an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Er hat zum einen die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen verlängert: Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bleiben bis Ende Februar geschlossen. Zum anderen hat er neue Massnahmen beschlossen, um die Kontakte drastisch zu reduzieren: Neu gilt ab Montag, 18. Januar eine Home-Office-Pflicht, Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen, private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden weiter eingeschränkt und der Schutz von besonders gefährdeten Personen am Arbeitsplatz wird verstärkt.

Weitere Infos siehe BAG Homepage

Wegen steigender Infektions-Zahlen hat der Bundesrat die Corona-Massnahmen verschärft. Für religiöse Veranstaltungen ändert sich nichts: Es sind weiterhin Gottesdienste mit maximal 50 Menschen möglich.

Die Kantone können die Obergrenze auch tiefer ansetzen. So gilt in Nidwalden, Solothurn und im Tessin eine Obergrenze von maximal 30 Menschen pro Gottesdienst.

Es wird weiterhin empfohlen vorsichtig zu sein und auf Schutzmassnahmen in den Moscheen zu achten.

Siehe auch FIDS_Covid 19, Update_Schutzkonzept