Communiqué zu kantonalen Debatten hinsichtlich des Kopftuches
In mehreren Kantonen werden derzeit politische Vorstösse zu sichtbaren religiösen Symbolen an öffentlichen Schulen gefordert.
Wichtig zu wissen ist: Aus überwiesenen Motionen ist aktuell kein neues Kopftuchverbot entstanden. Und eine Petition bzw. Unterschriftensammlung kann weder ein laufendes Gesetzgebungsverfahren ersetzen noch ein noch nicht beschlossenes Gesetz verhindern.
Eine Motion beauftragt eine Kantonsregierung zunächst, eine gesetzliche Grundlage auszuarbeiten. Erst danach folgen Beratungen und eine definitive Beschlussfassung. Ob und welche rechtlichen Schritte möglich sind, lässt sich erst anhand eines konkreten Erlasses der Kantonsregierungen beurteilen. Daher läuft derzeit noch keine Referendumsfrist in Kombination mit Unterschriftensammlungen und Petitionen.
Die Häufung ähnlicher Vorstösse nehmen die FIDS und die kantonalen muslimischen Dachverbände ernst und ordnen sie unter anderem dem Wahlkampf für die nationalen Wahlen 2027 zu. Gerade deshalb braucht es ein koordiniertes, juristisch fundiertes Vorgehen statt vorschneller Aktionen. Eine Petition kann zwar politische Aufmerksamkeit erzeugen, löst aber weder die rechtlichen Fragen noch ersetzt sie die notwendige parlamentarische, gesellschaftliche und juristische Arbeit.
Keine persönlichen Daten unter vermeintlichem Zeitdruck weitergeben
In diesen Tagen werden mittels einer Petition persönliche Angaben von Personen gesammelt, die sich gegen ein mögliches Verbot engagieren möchten. Vielen Personen dürfte dabei nicht bekannt sein, wer genau hinter der Petition steht. Eine Transparenz über die Urheberschaft, die Ziele und die Verwendung der Daten ist jedoch zentral, damit berechtigte Sorgen nicht für einen ungeeigneten oder wirkungslosen Ansatz instrumentalisiert werden. Wir erkennen die Sorgen und Ängste der Musliminnen und Muslime an, aber aktuell besteht keine rechtliche Dringlichkeit. Die FIDS beteiligt sich nicht an vorerst wirkungslosen Referendumsaktivitäten und empfiehlt, personelle Angaben nur an transparente und vertrauenswürdige Stellen weiterzugeben.
Koordiniert handeln und Betroffene einbeziehen
Sobald konkrete Gesetzesentwürfe oder Beschlüsse vorliegen, werden die FIDS und die kantonalen Dachverbände die politische und rechtliche Lage prüfen und über geeignete Schritte informieren. Dabei müssen Religionsfreiheit, Zugang zu Bildung, Schutz vor Zwang und gesellschaftliche Teilhabe gemeinsam berücksichtigt werden. Entscheidend ist, dass betroffene Frauen und Mädchen nicht nur der Gegenstand der Debatte sind, sondern selbst gehört werden.
Unsere Empfehlung ist deshalb die Entwicklungen ernst zu nehmen, Fakten von Behauptungen zu trennen, keine persönlichen Daten vorschnell weiterzugeben und die etablierten kantonalen Verbände zu nutzen. Wer Fragen hat, Unterstützung sucht oder direkt betroffen ist, kann sich an den zuständigen kantonalen Dachverband wenden. Wo kein solcher Dachverband besteht, steht die FIDS gerne zur Verfügung.
