Neue Grundlagen für die seelsorgliche Tätigkeit in Bundesasylzentren
Am 6. November haben die im Bereich der Seelsorge in Bundesasylzentren tätigen Religionsgemeinschaften die Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) mit der Unterzeichnung einer überarbeiteten Rahmenvereinbarung erneuert. Zudem haben sie gemeinsame Leitlinien für die seelsorgliche Tätigkeit in diesen Zentren verabschiedet.
Bereits seit 30 Jahren gibt es ein mit dem Bund partnerschaftlich geregeltes Angebot für die seelsorgliche Beratung und Begleitung von Asylsuchenden in den Zentren des Bundes und Unterkünften an den Flughäfen. Das Arbeitsumfeld der Seelsorge hat sich generell und besonders mit der Neustrukturierung des Asylbereichs 2019 stark verändert. Deshalb haben das SEM, die drei Landeskirchen und der Verband Schweizerischer jüdischer Fürsorgen (VSJF) 2022 den Entschluss gefasst, die bisherige Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2002 den heutigen Anforderungen anzupassen. In Ergänzung dazu haben die Religionsgemeinschaften auch die zweite Grundlage, das Leitbild für die seelsorgliche Tätigkeit aus dem Jahr 2009, überarbeitet.
Die Revision dieser beiden Dokumente bot gleichzeitig die Gelegenheit, die in der Praxis bereits früher angelaufene Integration der muslimischen Seelsorge nun auch formell nachzuvollziehen. Auf Seiten der Religionsgemeinschaften beteiligte sich neben der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS), der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), dem VSJF und der Christkatholischen Kirche der Schweiz (CKK) daher auch die Föderation Islamischer Dachorganisationen (FIDS) von Beginn weg am Revisionsprozess.
Am 6. November 2024 wurden die Neuauflage der Rahmenvereinbarung und die neuen Leitlinien für die Seelsorge von den Religionsgemeinschaften und dem SEM in Wabern bei Bern unterzeichnet.
Zitate
Rita Famos, EKS: «Die Seelsorge leistet einen wichtigen Beitrag zum Wohlbefinden und zur Würde der Asylsuchenden. Es ist unser gemeinsamer Auftrag, diese Menschen unabhängig von ihrer Herkunft oder Religion zu begleiten.»
Önder Günes, FIDS: «Ebenso wichtig und wegweisend wie die Unterschrift unter diese Rahmenvereinbarung und die Leitlinien ist aber die Tatsache, dass die Ausarbeitung dieser Dokumente durch die gute interreligiöse Zusammenarbeit der beteiligten Religionsgemeinschaften zusammen mit dem Staatssekretariat für Migration erfolgte.»
Bischof Felix Gmür, SBK: «Seelsorge in Bundesasylzentren wendet sich ihrem Gegenüber bedingungslos zu. Sie begleitet, stärkt, stützt und hält mit aus. So können Räume des Mensch-Seins entstehen, wie sie in einem Bundesasylzentrum, einer solchen öffentlichen Institution, sonst kaum möglich wären. Heute wurde für diese wichtige und wertvolle Arbeit eine neue, zukunftsfähige Grundlage geschaffen.»
Christine Schraner Burgener, SEM: «Die Präsenz der Seelsorgenden ist ein wichtiges Element für einen friedlicheren Betrieb in unseren Bundesasylzentren. Wir sind dafür sehr dankbar, weil die Seelsorge auch sowas wie ein wenig Balsam ist, um die schmerzhaften Wunden dramatischer
Migrationswege zu heilen. Ich freue mich sehr, dass diese Zusammenarbeit nun in einem grösseren Rahmen fortgesetzt wird.»
Foto Quelle: SEM